Die Gesellschaft bezweckt in der Schweiz und im Ausland, auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter oder in Beteiligung an diesen, alle Geschäfte, die direkt oder indirekt mit der Übernahme von Beteiligungen in irgendeiner Form an jedem Unternehmen (aber für diejenigen mit Immobilienaktivitäten in der Schweiz ausschließlich Unternehmen, die sich auf den Erwerb von Geschäftsimmobilien beschränken) sowie die Verwaltung, Führung, Kontrolle und Entwicklung dieser Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland zusammenhängen. Die Gesellschaft kann ihre Mittel für die Schaffung, Verwaltung, Wertsteigerung und Liquidation eines Portfolios verwenden, das aus allen Titeln und Rechten des geistigen Eigentums jeder Herkunft besteht, und an der Schaffung, Entwicklung und Kontrolle jedes Unternehmens teilnehmen. Die Gesellschaft kann Immobilien (aber für diejenigen in der Schweiz ausschließlich Geschäftsimmobilien) und Rechte des geistigen Eigentums erwerben, halten, belasten und veräußern. Die Gesellschaft kann jeder Unterstützung (durch Darlehen, Vorschüsse, Garantien, Sicherheiten oder andere) an die Gesellschaften oder Einheiten gewähren, an denen sie eine Beteiligung hält oder die Teil der Gruppe von Gesellschaften sind, zu denen die Gesellschaft gehört (insbesondere beispielsweise ihre Partner oder verbundenen Unternehmen). Im Allgemeinen kann die Gesellschaft auch jede Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäftsoperation durchführen, alle Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte zu schützen, und alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder ihre Entwicklung fördern. Die Gesellschaft kann auf jede Weise Kredite aufnehmen, außer durch öffentliches Angebot. Sie kann ausschließlich durch private Platzierung Aktien, Obligationen und andere Titel, die Darlehen darstellen, konvertibel oder nicht, und/oder Forderungen ausgeben. Sie kann auch Garantien oder Sicherheiten zugunsten Dritter gewähren, um ihre Verpflichtungen oder die Verpflichtungen ihrer Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder jeder anderen Gesellschaft zu garantieren. Die Gesellschaft kann außerdem verpfänden, abtreten, belasten oder auf andere Weise Sicherheiten auf alle oder einen Teil ihrer Vermögenswerte schaffen. Die Gesellschaft wird keine Geschäfte oder Aktivitäten durchführen, die eine vorherige Genehmigung oder Anerkennung durch einen Regulierungsbehörde erfordern, ohne eine solche Genehmigung oder Anerkennung erhalten zu haben.