Mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte hat die Gesellschaft folgenden Zweck:
das Management von Gesellschaften und Projekten im Immobilienbereich sowie alle damit zusammenhängenden Marketing- und Dienstleistungen; alle Immobiliengeschäfte, insbesondere den Kauf, Verkauf, Bau, die Wertsteigerung und die Nutzung von Immobilien sowie Immobilientransaktionen und -promotionen; den Erwerb, Verkauf, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen oder Gesellschaften jeder Art.
Als Nebenzweck kann die Gesellschaft auch in der Schweiz und im Ausland:
jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, ausüben; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.