Die Organisation von Veranstaltungen oder Unterhaltungs-, Musik- und Kulturveranstaltungen. Handel mit Audio- und Audiovisuellelementen. Engagement von Künstlern für musikalische und nicht-musikalische Vorstellungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen zu errichten sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen des Sektors zu erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland eigene Mittel zu beschaffen und zu belasten, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede weitere Tätigkeit auszuüben, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks in der Schweiz und im Ausland geeignet ist.