Die Gesellschaft hat den Zweck, Grundstücke oder Immobilienrechte zu erwerben, zu gestalten, zu bauen, zu bewirtschaften, zu verkaufen, zu verwalten und zu verpfänden, sowie alle Immobilien- und Handelsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck im strikten Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Die Gesellschaft kann:
- jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit im direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben;
- Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen;
- Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.