Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Family Office (Familienvermögen), einschließlich insbesondere der Vermögensanalyse, der Nachfolgeplanung, der finanziellen Konsolidierung, der Immobilienberatung, der Beratung bei Fusionen und Übernahmen, der administrativen, rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Unterstützung, unter Ausschluss aller Tätigkeiten, die der Bundesgesetzgebung über die Finanzinstitute vom 15. Juni 2018 bzw. der Bundesgesetzgebung über die Finanzdienstleistungen vom 15. Juni 2018 unterliegen. Die Gesellschaft kann Dritten und Konzerngesellschaften Kredite oder andere Formen der Finanzierung gewähren sowie Sicherheiten aller Art zugunsten von Dritten und Konzerngesellschaften stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf das Gesellschaftsvermögen; die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Geschäfts-, Finanz-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, in der Schweiz und im Ausland, Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland eröffnen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit einem ähnlichen oder verwandten Zweck erwerben.