Die Gesellschaft hat den Zweck, Beteiligungen an in- und ausländischen Industrie-, Handels-, Finanz- oder Immobilienunternehmen jeder Art zu erwerben, zu verwalten und zu veräussern sowie ähnliche Unternehmen oder Gesellschaften zu finanzieren, vorbehalten der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Tätigkeiten. Im Rahmen einer Holdinggesellschaft kann die Gesellschaft alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern. Sie kann ausserdem alle Finanz- und Immobiliengeschäfte tätigen, an allen in- und ausländischen Unternehmen oder Tätigkeiten teilnehmen, in- und ausländische Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen sowie Kredite an ihre Aktionäre oder ihre Tochtergesellschaften gewähren.