Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Führung und den Verkauf von Beteiligungen an allen Unternehmen im Sinne einer Holding, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann auch mit Kunstwerken und anderen beweglichen Vermögenswerten, wie Uhren und Schmuckstücken, Handel treiben. Die Gesellschaft kann: entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter, alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Tochtergesellschaften, Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren.