In der Schweiz und im Ausland: der Erwerb, Verkauf, die Verwaltung und das Management von Beteiligungen an jedem kommerziellen, finanziellen, industriellen und immobilienwirtschaftlichen Unternehmen (mit Ausnahme von nicht zulässigen immobilienwirtschaftlichen Beteiligungen im Sinne des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer, die sich auf die in Art. 2 Abs. 2 Bst. a des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vorgesehene Zweckbindung in der Schweiz beschränken), als Holdinggesellschaft; jede Finanz- und Maklertätigkeit, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer verbotenen Geschäfte; die Vertretung und den Vertrieb von Produkten sowie jede Beratungs- und Ausbildungstätigkeit im medizinischen Bereich insbesondere (für den vollständigen Zweck siehe Statuten).