Die Beteiligung an Gesellschaften, der Erwerb von Gesellschaften, die Verwaltung von geschaffenen und erworbenen Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, an anderen Gesellschaften mit identischen oder ähnlichen Zwecken teilnehmen, solche Gesellschaften erwerben oder finanzieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit geeignet sind. Der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen, direkt oder indirekt, an Gesellschaften aller Art, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, mit Ausnahme der von der LAFE verbotenen Geschäfte.