Die Gesellschaft hat als Hauptzweck den Erwerb, die Verwaltung, die Verwaltung, die Förderung und den Verkauf von Immobilien sowie die Beteiligung an jeder Gesellschaft im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck. Die Gesellschaft kann sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, diese erwerben oder gründen, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die sich direkt oder indirekt auf ihren Zweck bezieht, Darlehen an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, sich für Darlehen, die von Gesellschaftern und Dritten aufgenommen werden, verbürgen und diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.