Inhaben und Verwalten von Finanzbeteiligungen; die Gesellschaft kann ihren verbundenen Unternehmen bei der Rechnungslegung und Verwaltung behilflich sein; sie kann zudem alle kommerziellen, finanziellen oder mobiliären Geschäfte durchführen; sie kann Immobilien für die Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks erwerben, ausgenommen Immobilien, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) unterliegen; die Gesellschaft kann ferner in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen erwerben, Unternehmen gründen oder finanzieren, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; sie kann ihren Aktionären und Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandtiteln oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren.