Die Übernahme von direkten und indirekten Beteiligungen an allen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft sowie der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Kunstwerken. Was die Übernahme von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz betrifft, so wird diese ausschließlich zu kommerziellen Zwecken erfolgen. Sie kann sowohl im eigenen Namen als auch im Namen Dritter alle finanziellen, kommerziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Transaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, und sich in jeder Form für ähnliche Unternehmen interessieren. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.