Die Gesellschaft hat den Zweck, auf den Kapitalmärkten Mittel aufzunehmen, um direkt und/oder indirekt andere Gesellschaften oder Einheiten der Gruppe, der sie angehört, zu finanzieren, insbesondere durch Kredite, Einrichtungen oder Garantien oder andere Formen finanzieller Unterstützung, sowie durch den Kauf, die Zeichnung oder den Erwerb auf andere Weise von Aktien, Anleihen oder anderen Titeln jeder Art. Der Zweck der Gesellschaft ist auch, in Schweizer Franken, ausländischer Währung oder Edelmetallen zu leihen, zu investieren oder auf andere Weise Mittel zu verwalten, sowie auf jede Weise Zinsinstrumente in Schweizer Franken oder ausländischer Währung zu kaufen, zu verkaufen oder zu handeln. Die Gesellschaft wird jedoch nicht öffentlich Mittel von Dritten annehmen, es sei denn im Rahmen der Emission bestehender Instrumente auf den Kapitalmärkten wie Anleihen, Wechsel usw. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen sowie an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Immobilien und geistige Eigentumsrechte erwerben, halten, verwalten, verpfänden, verwerten und veräußern sowie andere Gesellschaften finanzieren, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann Kredite, besichert oder unbesichert, oder Garantien oder Sicherheiten an Aktionäre, direkte oder indirekte Tochtergesellschaften, Mutter- oder Schwestergesellschaften oder Dritte gewähren. Darüber hinaus kann sie an Liquiditätskompensationen/Zentralisierung von Nettoliquidität (Cash-Pooling) teilnehmen, einschließlich periodischer Saldoanpassungen (Balancing), mit den Gesellschaften der Gruppe, der sie angehört. Die Gesellschaft kann all dies auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugsbedingungen, ohne Zinsen oder andere Vergütung, unter Ausschluss des Gewinnzwecks der Gesellschaft und unter Inkaufnahme einer Risikokonzentration tun. Die Gesellschaft kann alle Geschäfts-, Finanz- und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern oder damit in Zusammenhang stehen, unter Berücksichtigung, soweit gesetzlich zulässig, der Interessen und der allgemeinen Ausrichtung der Gruppe, der sie angehört.