Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung an schweizerischen und ausländischen Gesellschaften sowie alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit diesen Beteiligungen zusammenhängen, wobei sie Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz und im Ausland halten kann, in der Schweiz jedoch nur an Immobiliengesellschaften, die ausschließlich gewerblich genutzte Immobilien besitzen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Niederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Immobilien erwerben, halten, verwalten und verkaufen, in der Schweiz jedoch nur Immobilien mit ausschliesslich gewerblicher Nutzung. Sie kann auch bewegliche Vermögenswerte sowie andere Vermögenswerte in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten und verkaufen. Die Gesellschaft kann Anteile oder Beteiligungen an jeder Gesellschaft, Firma, Unternehmung, Tätigkeit oder Vereinigung ohne Unterschied, sei es durch Beteiligung oder anderweitig, in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten und veräussern. Sie kann diese Anteile oder Beteiligungen verwalten, verbessern und veräussern und an der Verwaltung, Leitung, Kontrolle oder Liquidation aller Gesellschaften, Firmen, Unternehmungen, Tätigkeiten oder Vereinigungen, an denen die Gesellschaft ein Interesse oder eine Beteiligung hat, teilnehmen. Die Gesellschaft kann alle Rechte des geistigen Eigentums, Marken, Modelle und/oder Designs in jeder Weise erwerben, nutzen und ausüben. Die Gesellschaft kann ihren Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften, Muttergesellschaften oder anderen verbundenen Gesellschaften gegen Entgelt oder unentgeltlich finanzielle Unterstützung, einschliesslich Kredite, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten in jeder Form, unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit finanzieller Unterstützung gewähren. Die Gesellschaft kann auch Dritten Kredite, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten in jeder Form unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit finanzieller Unterstützung und unter Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats für Beträge von über CHF 1'000'000 gewähren. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder ihre Entwicklung fördern oder erleichtern.