In der Schweiz und im Ausland die Verwaltung, Leitung und Ausbeutung von öffentlichen Lokalen und Einrichtungen wie Restaurants, Bars, Tanzlokalen, Clubs, Cafés, Buffets sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gastronomie, der Organisation von Veranstaltungen, Festivals und Konzerten. Die Gesellschaft kann sowohl in eigenem Namen als auch im Namen von Dritten alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte (mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann auch ihren Gesellschaftern Kredite gewähren und/oder sich für Kredite verbürgen, garantieren oder sich für Kredite einstehen.