Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an jedem kommerziellen, finanziellen, industriellen oder immobilienbezogenen Unternehmen zu erwerben, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann insbesondere: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.