Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen, ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle Arten von Mobiliar- und Immobiliengeschäften tätigen, Sicherheiten stellen, sich verbürgen, den Aktionären oder Dritten Kredite gewähren und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck direkt oder indirekt zu fördern.