Die Gesellschaft bezweckt alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte, ausgenommen solche, die durch das Bundesgesetz über die Anlagefonds (LFAIE) verboten sind. Die Gesellschaft kann, als Nebenzweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen errichten, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (ausgenommen solche, die durch das LFAIE verboten sind) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, für von Aktionären und Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekarwerten oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.