Die Führung von öffentlichen Betrieben und insbesondere von Hotels, Apparthotels, Garnis und Pensionen; Restaurants, Gasthöfen, Osterien, Grotten, Kellern und Bierlokalen; Cafés, Bars und Teestuben; Nachtlokale, Diskotheken und Pianobars, die Organisation von kulturellen und musikalischen Veranstaltungen, die Organisation, Förderung und Vermittlung von Unterhaltungsshows, die Vermittlung und Förderung von Musikern und anderen Künstlern sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann zudem alle kommerziellen oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, die mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder diesen fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften sowie Stiftungen zu gründen und kann an anderen Gesellschaften teilnehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Grundstücke zu kaufen und zu belasten, um ihren Gesellschaftszweck zu erreichen. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede weitere Tätigkeit auszuüben, die zur Erreichung der in den vorherigen Punkten genannten Gesellschaftszwecke und -ziele geeignet ist oder damit in Zusammenhang steht, und dies sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.