Das Halten und Verwalten von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten, Beteiligungen und Investitionen sowie jede Tätigkeit, die direkt oder indirekt mit diesem Zweck in Zusammenhang steht; die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Nahestehenden, insbesondere direkt oder indirekt mit ihr verbundenen Gesellschaften, mit oder ohne Sicherheiten Darlehen gewähren oder ihnen finanzielle Unterstützung in Form von Sicherheiten jeder Art zur Absicherung von Verpflichtungen dieser Aktionäre oder Nahestehenden leisten, in beiden Fällen mit oder ohne Gegenleistung.