Die Gesellschaft hat, unter Ausschluss von den durch das Bundesgesetz über die Investitionsförderung in der inneren Schweiz (LFAIE) verbotenen Geschäften, den Zweck, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, Beteiligungen an in der Schweiz oder im Ausland domizilierten Handels-, Industrie- und Immobiliengesellschaften durch den Erwerb von Aktien, Obligationen, Anteilen und durch die Haltung von Forderungen in jeder geeigneten Form zu erwerben, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen in der Schweiz oder im Ausland domizilierten Gesellschaften teilnehmen, ähnliche oder verwandte Unternehmen erwerben oder gründen, an Gesellschafter oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren sowie alle Geschäfte und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesem stehen.