Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengesellschaften in der Schweiz und im Ausland zu erwerben und zu verwalten, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, sich für von ihren Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.