Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung an allen Unternehmen, die eine gewerbliche, industrielle oder finanzielle Tätigkeit in der Schweiz oder im Ausland ausüben, sowie alle anderen Aktivitäten, die geeignet sind, den vorgenannten Zweck zu fördern oder zu entwickeln oder dessen Verwirklichung zu erleichtern, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte:
- jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht, ausüben;
- Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen;
- Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.