Der Betrieb eines Architekturbüros, insbesondere die Planung, Konzeption und Realisierung von Projekten in den Bereichen Architektur, Städtebau, Bauwesen, Möbeldesign und Immobilien. Die Gesellschaft kann ferner: alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.