Die Durchführung und Leitung von Arbeiten im Umweltbereich: Erstellung von faunistischen und floristischen Inventaren, Planung und Durchführung von faunistischen und floristischen Überwachungen, Bioindikation und Ökologie von Gewässern, Umweltgutachten und -beratungen, Planung und Wiederherstellung von natürlichen Umgebungen, Management von natürlichen und anthropogenen Umgebungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bauleitung, grundlegende und angewandte wissenschaftliche Forschung, Umweltbildung und -aufklärung. Die Gesellschaft kann alle notwendigen oder nützlichen und funktional mit dem Gesellschaftszweck verbundenen Immobilien-, Handels- und Finanzgeschäfte tätigen; direkt oder indirekt Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Handels- und Dienstleistungsunternehmen in der Schweiz und im Ausland erwerben, die dem Gesellschaftszweck dienen oder in anderen Bereichen tätig sind, und Niederlassungen oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann Verträge oder Geschäfte abschließen, die den Gesellschaftszweck fördern oder direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck verbunden sind.