Ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Der Zweck der Gesellschaft ist die Halterung und Verwaltung von Immobilien sowie die Entwicklung, Planung und Durchführung von Immobilienprojekten in der Schweiz und im Ausland im eigenen Namen und für Rechnung Dritter sowie die Erbringung anderer Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Als Nebenzwecke kann die Gesellschaft, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, auch: industrielle Schutzrechte, geistige Eigentumsrechte und Know-how erwerben, ausbeuten, verwalten und verkaufen; jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, ausüben; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmungen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen; an Aktionäre oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.