Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen wie Cafés, Bars, Restaurants und Hotels mit Catering-Service. Die Gesellschaft kann Nebenbetriebe wie Diskotheken, Tanzlokale und Künstleragenturen betreiben und Unterhaltungsveranstaltungen wie Konzerte und Festivals in Innen- und Außenräumen organisieren. Die Gesellschaft kann sowohl im eigenen Namen als auch im Namen Dritter alle anderen Tätigkeiten jeder Art durchführen, insbesondere finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche und unbewegliche Tätigkeiten, die mit ihrem Hauptzweck übereinstimmen, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Operationen in der Schweiz und im Ausland, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck verbunden sind. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Sie kann auch an anderen Gesellschaften teilnehmen, Honorare und Provisionen erwerben oder zahlen, Verträge oder Kommissionen in verschiedenen Ländern aushandeln und durchführen. Die Gesellschaft kann auch ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.