Der Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung, der Kauf, der Verkauf, die Verwaltung und die Führung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft kann auch an der Finanzierung anderer Gesellschaften der Gruppe teilnehmen, der sie angehört, im allgemeinen Interesse dieser Gruppe. Die Gesellschaft kann insbesondere ihren Aktionären, Tochtergesellschaften oder Dritten Kredite, Garantien und Sicherheiten gewähren oder von ihnen erhalten. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle Transaktionen durchführen und alle Massnahmen ergreifen, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen. Insbesondere kann die Gesellschaft bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte erwerben, verwalten und verkaufen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen.