In der Schweiz und im Ausland: die Ausübung aller Tätigkeiten in den Bereichen Bau, Bauwesen und Architektur, insbesondere die Führung eines Generalunternehmens, die Durchführung aller Arbeiten zur Umgestaltung, Instandhaltung, Gestaltung und Renovierung, sowohl innen als auch außen, die Verwaltung und Durchführung von Projekten und Design, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Vorgänge.
Die Gesellschaft kann entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobilen und immobilienbezogenen Geschäfte in der Schweiz und im Ausland durchführen, die sich direkt oder indirekt auf das Hauptziel beziehen. Sie kann Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.
Die Gesellschaft kann auch Darlehen an ihre Gesellschafter gewähren und/oder sich für die von Dritten an ihre Gesellschafter gewährten Darlehen verbürgen, bürgen oder garantieren.