Die Gesellschaft hat den Zweck, ein Kunst- und Designstudio zu betreiben, Innenraumgestaltung und die Schaffung von Atmosphären (ausgenommen sind jedoch Tätigkeiten, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer verboten sind). Die Gesellschaft kann:
- jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle Tätigkeit, sowohl im beweglichen als auch im unbeweglichen Vermögen, direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben;
- Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen beteiligt sein, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen;
- Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.