1. Die Gesellschaft hat folgenden Zweck:
a) Renovierung und im Allgemeinen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Baugewerbe, Ingenieurbüro, Kalkulation, Projektleitung und Baustellenleitung, Arbeitsplanung, Vertretung der Bauherren, Planung, Ausführung und Unterhalt von gestalteten Innen- und Aussenräumen.
b) Betrieb eines Unternehmens im Bereich der Reinigung, Wartung und Desinfektion aller Räumlichkeiten und Oberflächen.
c) Betrieb eines Unternehmens für Arbeiten zur Abschirmung und Dekontamination bei geplanten und unvorhergesehenen Ereignissen.
2. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder immobilienbezogenen Operationen durchführen, die in Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder diesen fördern; sie kann insbesondere Kredite oder Garantien jeder Art an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, Beteiligungen erwerben, Unternehmen gründen oder finanzieren, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und zwar unter Ausschluss der Operationen, die durch das Geldwäschereigesetz (LFAIE) verboten sind.