Der Erwerb, Verkauf, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Operationen hinsichtlich der Grundstücksbeteiligungen in der Schweiz, wobei sich diese auf eine ausschließlich gewerbliche Nutzung beschränken wird. Die Gesellschaft kann: entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen; Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Tochtergesellschaften, Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren.