Verlagswesen und alle damit verbundenen oder ähnlichen Tätigkeiten, ausgenommen die Veröffentlichung von Tageszeitungen. Die Gesellschaft kann die Sammlung von Werbung für ihre eigenen oder fremden Publikationen übernehmen. Sie kann Filme und alles Notwendige für den Druck von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern produzieren und vermarkten. Die Gesellschaft kann ferner folgende Tätigkeiten ausüben: Werbung, Marktforschung, Promotion und Marketing; Erstellung von Werbespots auch in Video- und/oder Radiounterstützung; Werbeberatung, Marketing für alle Branchen und in allen Märkten; Forschung und Entwicklung von Verpackungs- und Logistiklösungen; Produktion, Import und Export von grafischen Produkten; Planung, Erstellung, Organisation und Durchführung von Events im eigenen Namen und im Namen Dritter. Die Gesellschaft kann die oben genannten Tätigkeiten ausüben, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen in den Ländern erfüllt sind, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Die Gesellschaft kann zudem Immobilien übernehmen, die für die Entwicklung der Tätigkeit notwendig sind, sowie an Unternehmen mit ähnlichen oder verwandten Tätigkeiten teilnehmen.