Die Gesellschaft bezweckt alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte; ausgeschlossen sind alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterliegen oder verboten sind. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten, an jedem Unternehmen teilnehmen, das direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht.