Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Gesellschaften zu erwerben, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen gründen, allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobiliäre Tätigkeit (mit Ausnahme aller durch das BWG verbotenen Operationen) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, Darlehen an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, sich für Darlehen, die von Gesellschaftern und Dritten aufgenommen wurden, verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.