Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften, sei dies in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten; sie kann an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland beteiligt sein, Darlehen gewähren, insbesondere an die Aktionäre, ähnliche oder ähnliche Unternehmen erwerben oder gründen und alle Funktionen übernehmen, die zur Entwicklung des Zwecks der Gesellschaft beitragen oder einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gegenstand haben, sowie alle damit verbundenen Finanz- und Immobiliengeschäfte.