Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere von Gasthöfen, Cafés, Restaurants, Herbergen, Hotels sowie jede Tätigkeit auf dem Gebiet des Tourismus. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Handelsgeschäfte, Finanzgeschäfte, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen, soweit diese nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterstehen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten. Sie kann an Gesellschafter oder Dritte Kredite gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient.