Der Betrieb eines Generalunternehmens für Bau, Erdarbeiten, Mauerwerk, Gipsarbeiten, Malerei, Fliesenverlegung, Parkett, Elektroinstallationen, Sanitärinstallationen, Außenbau, Reinigung und alle Bauarbeiten, Renovierungen, Umbauten, Sanierungen, Gartenpflege, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Tätigkeiten, Studien, Durchführung und Leitung aller Projekte im Baugewerbe. Allgemein kann die Gesellschaft Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen beteiligt sein, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, in der Schweiz und im Ausland alle finanziellen, kommerziellen, mobilen, immobilienbezogenen und anderen Operationen durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen.