sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter, in der Schweiz und im Ausland, alle Arten von Investitionen, Anlagen und Finanzgeschäften. Die Investitionstätigkeiten umfassen in der Schweiz weder den Erwerb von Wohnliegenschaften noch die Beteiligung an Gesellschaften, deren eigentlicher Zweck der Erwerb von Wohnliegenschaften ist. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären, Dritten und/oder Gesellschaften desselben Konzerns Kredite gewähren oder aufnehmen oder jede andere Form der Finanzierung vornehmen sowie Sicherheiten jeder Art zugunsten ihrer Aktionäre, Dritter und/oder Gesellschaften desselben Konzerns direkt oder indirekt bestellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten an den Aktiven der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann für eigene oder fremde Rechnung alle Arten von Handels-, Finanz-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäften tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder diesen ermöglichen, mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das Geldwäschereigesetz verboten sind. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, sich an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland beteiligen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, finanzielle Beteiligungen halten und verwalten, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln und zu erweitern oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.