Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf und Verkauf von Immobilien, die Verwaltung und die Förderung von Immobilien, mit Ausnahme der in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann auch alle Finanz-, Treuhand-, Handels- oder Industriegeschäfte, bewegliche oder unbewegliche Geschäfte durchführen, die der Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Sie kann ihren Aktionären und Dritten Kredite oder Garantien gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren.