Die Übernahme von direkten und indirekten Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen im Sinne einer Holding, unter Ausschluss aller in der Schweiz durchgeführten Immobiliengeschäfte, die keine ausschließlich kommerzielle Zweckbestimmung haben. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Gesellschaften derselben Gruppe Darlehen oder jede andere Form der Finanzierung gewähren sowie Sicherheiten aller Art zugunsten ihrer Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritter stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf das Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen.