Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an allen Unternehmen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen, sowie die Erteilung von Beratungen in allen Bereichen, einschließlich Investitionsberatung, mit Ausnahme jedoch aller Beratungen auf dem Sekundärmarkt und aller Beratungen im Zusammenhang mit der Emission von Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz oder im Ausland. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen und Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten und veräußern. Die Gesellschaft kann ihren Zweigniederlassungen, Schwestergesellschaften oder Muttergesellschaften finanzielle Unterstützung leisten, einschließlich der Gewährung von Darlehen, Vorschüssen, Garantien oder Sicherheiten aller Art, gegen Entgelt oder unentgeltlich. Die Gesellschaft kann zudem alle Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen und die ihre Entwicklung fördern oder erleichtern.