Die Gesellschaft bezweckt, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Grundstücksgeschäfte: a) alle Tätigkeiten im Bereich des Grundstückswesens, insbesondere den Kauf, Verkauf, die Erschliessung, den Bau von Grundstücken, die technische Überwachung von Gebäuden, die Assistenz des Bauherrn sowie die Erschliessung von Grundstücken und Gebäuden; b) die Vermietung und Verwaltung von Grundstücken; c) die Erstellung von Grundstücksgutachten. Die Gesellschaft kann insbesondere: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.