Die Gesellschaft bezweckt den Besitz, den Erwerb, die Verwaltung und den Verkauf von Beteiligungen an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland sowie die Verwaltung und Verwaltung solcher Beteiligungen, mit Ausnahme der Operationen, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BstG) verboten sind. Sie kann alle Operationen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit sowie alle Operationen durchführen, die dazu dienen, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern. Sie kann Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen Zwecken erwerben, mit solchen Unternehmen fusionieren, Kredite oder Garantien an ihre Aktionäre oder an Gesellschaften derselben Gruppe gewähren und alle Verträge abschließen, die dazu dienen, ihr Ziel zu entwickeln oder zu erreichen, oder die sich direkt oder indirekt darauf beziehen.