Alle Aktivitäten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere der Kauf, Verkauf, die Vermietung, Verwaltung, die Entwicklung und das Maklerwesen, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann: a) alle kommerziellen, finanziellen oder mobiliären Transaktionen durchführen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.