Die Gesellschaft hat zum Zweck, sich an jedem kommerziellen, industriellen, Dienstleistungs-, Finanz- oder Immobiliengeschäft zu beteiligen, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) unterliegen. Die Gesellschaft kann zudem alle Finanz- und Handelsgeschäfte durchführen und sich mit allen Geschäften befassen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und/oder Tochtergesellschaften gründen und sich an allen damit verbundenen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind. Die Gesellschaft kann auch alle Interzessionshandlungen zugunsten eines Aktionärs oder Dritter (natürliche oder juristische Personen) vornehmen, insbesondere in Form von Darlehen, Pfandrechten, Bürgschaften oder anderen, wenn dies ihren Interessen dient.