Die Veröffentlichung auf allen Trägern und durch alle Mittel in den Bereichen Information, Analyse und Beratung in wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten; die Erbringung von Dienstleistungen und die Durchführung von Expertisen im Zusammenhang mit dem Zweck der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann auch: a) alle kommerziellen, finanziellen, mobiliaren oder immobiliaren Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die einen direkten oder indirekten Bezug zum Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland haben; c) die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.