Die Gesellschaft hat zum Zweck, an allen Unternehmungen und/oder anderen Einheiten jeder Art und Natur, finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilienbezogenen usw., schweizerischen oder ausländischen, teilzunehmen, und zwar durch den Erwerb von Aktien, Gesellschaftsanteilen und/oder Beteiligungen (Holdinggesellschaften); alle anderen kommerziellen, industriellen, finanziellen und immobilienbezogenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle finanziellen oder kommerziellen Operationen durchführen, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen fördern. Sie kann zudem in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen erwerben, Unternehmen gründen oder finanzieren, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen.