In der Schweiz und im Ausland den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften oder Unternehmen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Geschäfte; die Gesellschaft kann entweder im eigenen Namen oder im Namen von Dritten alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (mit Ausnahme der durch das FIDLEG verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen; sie kann auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen erwerben, verwalten oder verkaufen und im Allgemeinen an allen Gesellschaften oder Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen; die Gesellschaft kann auch Kredite oder andere Formen der Finanzierung an Gesellschaften derselben Gruppe gewähren sowie Sicherheiten, Garantien oder Pfandrechte jeder Art zugunsten von Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritter einräumen.