Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines landwirtschaftlichen Arbeitsunternehmens. Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, und - an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.